Im Mittelpunkt des Medizinrechts steht die Haftung des Arztes für Aufklärungs-, Behandlungs- und Dokumentationsfehler.
Ob ein solcher zum Schadensersatz berechtigender Fehler vorliegt, lässt sich vielfach bereits in einem ersten Beratungsgespräch abschätzen. Die Kosten einer solchen Erstberatung sind für Verbraucher (Patienten) auf maximal 226,10 EUR begrenzt.
Sollte die erste anwaltliche Einschätzung ergeben, dass ein Anspruch durchsetzbar sein dürfte, werden die ärztlichen Berichte und sonstige Unterlagen durch Anwaltsschreiben angefordert.
Transparenz hinsichtlich der Kosten ist unser Gebot. Vielfach werden Gerichts- und Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Fragen zur Höhe der entstehenden Kosten sind jederzeit willkommen!
Wir sind unter anderem auf folgenden Gebieten für Sie tätig:
Recht der medizinischen Behandlung einschließlich Haftungsfragen
Gesetzliches und privates Krankenversicherungsrecht
Patientenrecht
Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht