Die meisten Bundesbürger wohnen zur Miete. Für Wohnen, Wohnungsinstandhaltung und Energie wird ein Drittel des Haushaltsbudgets aufgewandt.
Aus sozialen Erwägungen hat der Gesetzgeber die Rechte des Mieters von Wohnraum stärker ausgestaltet, als die des Vermieters. Die Regeln zu Preis- und Bestandsschutz schränken die Rechte des Eigentümers ein.
Bereits bei Vertragsschluss lauern Stolperfallen wie Maklercourtage, Verzicht auf Kündigung, Staffelmiete und der qualifizierte Zeitmietvertrag. Auch die Nutzung der Wohnung für geschäftliche Aktivitäten muss vor der Unterzeichnung des Vertrages berücksichtigt werden, da ansonsten eine außerordentliche Kündigung droht.
Daher nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, bevor Sie eine wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Mietvertrages treffen. Sowohl als Mieter als auch Vermieter drohen erhebliche Nachteile bis hin zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz.
Doch nicht nur der Abschluss eines Mietvertrages birgt Risiken, sondern auch die alljährliche Betriebskostenabrechnung. Wird diese nicht fristgerecht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstellt, so ist eine Nachforderung von Kosten durch den Vermieter allenfalls in Ausnahmefällen möglich.
Lassen sich bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Philipp RODI fachkundig unterstützten. Transparente, gesetzeskonforme Abrechnungen sind in Zeiten steigender Kosten eine Chance, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.