187.000 Ehescheidungen pro Jahr, in knapp der Hälfte der Verfahren sind Kinder unter 18 Jahren betroffen.
Schwerpunkt der Beratungstätigkeit im Familienrecht ist die Ehescheidung, die durch Beschluss des Familiengerichts, einer Abteilung des Amtsgerichts, erfolgt. Der Antrag auf Ehescheidung muss durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Der andere Ehepartner muss keinen Rechtsanwalt beauftragen, kann aber auch keine Anträge stellen. Hier durch lassen sich die Kosten des Scheidungsverfahrens reduzieren. Soll vor Gericht ein Vergleich geschlossen werden, muss ein zweiter Anwalt beauftragt werden.
Jedes Scheidungsverfahren ist emotional belastend, daher ist es wichtig, zu einer sachlichen Ebene zurückzufinden. Im Mittelpunkt sollte ein tragbares Ergebnis stehen. Streitigkeiten um elterliche Sorge, Unterhalt, Hausrat und Zugewinn führen zu erheblichen Verzögerungen.
Besteht Einigkeit zwischen den »Noch-Partnern« lässt sich eine Ehescheidung kurzfristig durchführen. Verzögerungen können dann allenfalls noch durch den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich entstehen.
Lassen Sie sich von der Rechtsanwaltskanzlei Philipp RODI dabei unterstützen, möglichst schnell Ihre Lebensqualität wiederherzustellen, denn die Vergangenheit hat keine Zukunft.