51 Millionen Kraftfahrzeuge, 2,4 Millionen Verkehrsunfälle pro Jahr - alle 13 Sekunden ein Unfall.
Das Straßenverkehrsrecht bestimmt unser aller Alltag, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Kommt es zum Unfall, dann ist unabhängiger, fachkundiger Rat notwendig. Bewahren Sie einen kühlen Kopf, holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie Ihre oder die gegnerische Versicherung über den Unfallhergang unterrichten. Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis!
Im Gegensatz zu Versicherungen, Werkstätten und sonstigen Helfern handelt der Rechtsanwalt allein in Ihrem Interesse, ist verschwiegen und loyal, und hilft Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen.
Wir übernehmen:
Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
Beratung bei Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
Vertretung in Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen
Verhindern unberechtigter Rückstufung und Regress durch Versicherung