Von A wie Abfindung bis Z wie Zustimmungsersetzungsverfahren, in allen Fragen rund ums Arbeitsrecht kompetent beraten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp RODI unterstützt Sie bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages, erstellt exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsklauseln und ist auch dann an Ihrer Seite, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Konkret vor Ort, individuell und, wenn notwendig, bundesweit bei allen Arbeitsgerichten.
Vom Anfang bis Ende gut beraten: Rechtsanwaltskanzlei Philipp RODI - Ihr Anwalt in Hanau.
ARBEITSVERTRAG
Nach dem ersten Bewerbungsgespräch folgt in der Regel ein zweites Gespräch, in dem über die Höhe des Gehalts, der Boni und sonstigen Leistungen gesprochen wird.
Zur Vorbereitung auf ein solches Gespräch sollten Sie sich Expertenrat holen, vielfach lassen sich Arbeitgeberleistungen wie Dienstwagen, vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersvorsorge durchsetzen.
Gerade für kleinere Unternehmen wirkt sich der Fachkräftemangel negativ aus. Steuerneutrale Gestaltungen reduzieren Kosten, haben aber den gleichen Effekt.
Darüber hinaus sollte auch eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag bedacht sein, falls es doch nicht wie erhofft »passt«.
Holen Sie sich externen Rat vom Fachanwalt, verschwiegen und loyal an Ihrer Seite.
VERTRAGSKLAUSELN
Die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen sollten Sie vertrauensvoll in die Hände eines Spezialisten legen, denen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Arbeitsverträge »von der Stange« passen weder zu Ihnen, noch zu Ihrem Unternehmen.
Wichtige Punkte sind, um nur einige aufzuzählen: Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Bezugnahmen auf Tarifverträge, Urlaubs- und Weihnachtsgeldregelungen, Rückforderungsvorbehalte, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit und Befristung.
BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis tauchen Fragen auf, wie Abmahnungen, Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeit- und Pausenregelungen, Anwendung des richtigen Tarifvertrages, Spesen- und Provisionsabrechnungen, Umsetzung und Versetzung von Mitarbeitern, die geklärt werden sollten, ehe es ein Gericht tut.
Rechtsberatung kann gerichtliche Auseinandersetzung verhindern und hilft Ihnen Kosten zu sparen!
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNIS
Jedes Dauerschuldverhältnis muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.
Für den Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob gegen die Kündigung geklagt werden sollte. Hier ist die Erfahrung des Fachanwalts gefragt, schließlich ist die Einschätzung, ob die Kündigung wirksam oder nichtwirksam ist, entscheidend für das weitere Vorgehen.
Bei einer Abwicklungsvereinbarung sollte bedacht werden, dass dies, außer bei einer betriebsbedingten Kündigung, regelmäßig zu einer sogenannten Sperrzeit führen wird.
Auch für Arbeitgeber besteht Beratungsbedarf: Wie muss das Arbeitszeugnis abgefasst sein und welche Papiere müssen übergeben werden. Besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer? Wie kann ein Wettbewerbsverbot durchgesetzt werden, besteht eine Verpflichtung eine Karenzentschädigung zu gewähren? Fragen, auf die Ihr Fachanwalt Antworten parat hat.
Vertrauen Sie auf die Kompetenz der Rechtsanwaltskanzlei Philipp RODI.